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Jutta Grohn
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Sozialrecht

Gildehauser Weg 84
48529 Nordhorn

Tel: 05921 330602

Fax: 05921 330689

 

Anwalt Grohn


Bei unserem Erstgespräch informiere ich Sie über die Kosten, die auf Sie zukommen können.

Das anwaltliche Honorar ist im Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Bei gerichtlichen Verfahren dürfen die dortigen Gebührensätze von keinem Anwalt unterschritten werden.

Wenn ich außergerichtlich für Sie tätig werde, ist demgegenüber auch eine Honorarvereinbarung möglich.
Der Stundensatz liegt im Durchschnitt bei 120 € zzgl. Mwst.

Soweit die Anwaltskosten Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, kläre ich Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe auf und unterstütze Sie ggf. bei der Beratung dieser staatlichen Hilfen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich ab, ob diese für Ihren konkreten Fall eintritt. Falls ja, rechne ich direkt mit der Versicherung ab.